Marmelade, Konfitüre & Co

Marmelade selber kochen - jetzt ist die beste Zeit dafür!

Marmelade kochen im Sommer...
...denn jetzt ist Erntezeit für leckere Früchte und Beeren wie Aprikosen, Himbeeren, Johannisbeeren oder Blaubeeren. Zu Marmelade verarbeitet, versüßen sie uns bis in die Wintermonate das Frühstück. Speziell für die Zubereitung von Marmeladen und Fruchtaufstrichen bieten wir immer mal wieder ein preisgünstigeres Obst- und Beerensortiment im Shop an. Deshalb schauen Sie ab und zu in unsere Angebote.
Interessante Marmeladenrezepte wie Aprikosenmarmelade mit Ingwer, Aprikosen-Honigmelonen-Konfitüre oder Creme aus roten Johannisbeeren und mehr finden Sie in unserer Rezeptsammlung.

Vegane Bio-Gelierzucker mit Apfelpektin
Zur Haltbarmachung der Früchte wird Bio-Gelierzucker verwendet, eine fertige Mischung aus Rohrohrzucker und Pektinen. Letztere werden aus getrockneten Apfel-Trestern sowie aus den Schalen von Zitrusfrüchten oder Zuckerrübenschnitzeln gewonnen.
Für zuckerfreie Fruchtaufstriche bieten wir im Shop eine Gelierhilfe an, die als Geliermittel Agar-Agar zusammen mit Pektin enthält. Die zuckerfrei zubereiteten Fruchtaufstriche sind nach dem Öffnen nur wenige Tage haltbar, am besten werden sie im Kühlschrank aufbewahrt.

Wussten Sie, dass es eine nationale Konfitürenverordnung gibt?
Sie regelt die Zusammensetzung von Marmelade, Konfitüre, Fruchtaufstrich und -gelee. Umgangssprachlich benutzen wir in der Regel für alle süßen Brotaufstriche die Bezeichnung Marmelade. Doch laut Verordnung besteht Marmelade grundsätzlich aus Zitrusfrüchten, alles andere sind Konfitüren. Außerdem gibt es noch Gelee, die streichfähige Zubereitung aus Fruchtsaft einer oder mehrerer Fruchtarten.
Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel, so dürfen in der Direktvermarktung auch solche Aufstriche als Marmeladen verkauft werden, die zum Beispiel aus Erdbeeren oder Himbeeren hergestellt wurden. Es gibt sie also doch, die bekannteste aller Konfitüren ganz offiziell mit der Bezeichnung "Erdbeermarmelade".

Ist Marmelade immer vegan?
Nein, nicht grundsätzlich. Denn die Konfitürenverordnung erlaubt bei der Herstellung den Zusatz zum Beispiel von Honig oder mit Gelatine geklärten Fruchtsäften. Da die Gelatine als sogenannter Verarbeitungshilfstoff gilt, muss sie im Zutatenverzeichnis nicht aufgelistet sein.
Alle, die Wert auf vegane Ernährung setzen, sollten deshalb beim Kauf auf das vegan-Siegel achten oder selber zum Kochtopf schreiten.
Wer nicht selber kochen mag, findet in unserem Shop eine reiche Auswahl an Fruchtaufstrichen, Fruchtgelees und Marmeladen, sie sind alle vegan:
07.07.2023