AGB-Genussgärten - Genussgärten - Ökullus
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung eines ökullus-genussgarten

auf dem Bioland-Hofgut Schulze Buschhoff, Victoria Schulze Buschhoff, Am Handorfer Bahnhof 2, 48157 Münster

Leistungen

  1. Die Rechte und Pflichten zur Bewirtschaftung, d.h. dem Pflegen und Beernten, einer Parzelle, werden im Zeitraum von ca. Anfang Mai bis ca. Ende Oktober (die genauen Termine werden dem Kunden mit der Einladung zur Gartenübergabe bekannt gegeben), mit der Zahlung des Beitrages für eine Saison auf den Kunden übertragen.
  2. Zum Übernahmetermin stellen wir eine Parzelle von ca. 50 m², die mit 20-25 Gemüsearten bepflanzt ist, bereit. Doppelparzellen sind möglich.
  3. Ein Grundsortiment an Geräten zur Pflege der Parzelle wird bereitgestellt.
  4. Wasser zur Bewässerung wird bereitgestellt.
  5. Aktuelle Informationen zum jahreszeitlichen Gartengeschehen sind vor Ort, im Online-Genussgarten-Newsletter sowie auf unserer Homepage unter https://www.oekullus.de/genussgarten zu finden.
  6. Saatgut und Jungpflanzen aus ökologischer Erzeugung zum späteren Nachpflanzen stehen regelmäßig gegen einen Unkostenbeitrag zur Verfügung.

Bedingungen zur Parzellennutzung:

  1. Die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 zum Ökologischen Landbau und die Richtlinien des Bioland-Verbandes sind einzuhalten, d.h. insbesondere auf den Einsatz von leicht löslichem Mineraldünger und chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln ist zu verzichten. Bei eigenen Saaten und Pflanzungen sind Saatgut und Jungpflanzen aus ökologischer Erzeugung zu verwenden. (Bei Unklarheiten bitte Rücksprache mit der ProjektbetreuerIn).
  2. Die Hofordnung muss beachtet werden.
  3. Es dürfen keine auf Dauer angelegten baulichen Maßnahmen erstellt werden (wie z.B. Parzellenabgrenzungen u.ä.).
  4. Die Parzellen sind durch regelmäßiges Hacken und Jäten von Unkraut und Schädlingen freizuhalten.
  5. Die Geräte, die zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung stehen, müssen im sauberen Zustand an den entsprechend vorgesehenen Platz zurückgebracht werden. Für beschädigte Geräte muss aufgekommen werden.
  6. Der Anbau von giftigen und illegalen Pflanzen und Pilzen ist nicht zulässig!

Preise:

  1. Der Preis für eine Saison beläuft sich derzeit auf 220,- € für eine ökullus-genussgarten Parzelle (ca. 50 m²), bzw. auf 395,- € für eine große ökullus-genussgarten Parzelle (ca. 100 m²). Der Preis versteht sich inklusive der derzeit geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Einsteigerpaket enthält zusätzlich jeweils 1 Gartennetz und 1 Gartenvlies pro Parzelle zum Gesamtpreis von derzeit 35,- €.

Buchung/Parzellenvergabe

  1. Der Vertrag zwischen dem Bioland-Hofgut Schulze Buschhoff, Victoria Schulze Buschhoff, und dem Kunden kommt durch die Buchung durch den Kunden als Angebot und der Bestätigung von Victoria Schulze Buschhoff durch Übersendung der Bestätigungs-Email an den Kunden als Annahme zustande. Victoria Schulze Buschhoff hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Vom Kunden mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von Victoria Schulze Buschhoff in Textform bestätigt sind.
    Nach der Buchung einer Parzelle erhält der Kunde eine Rechnung. Nach Erhalt der Rechnung ist der Saisonbeitrag innerhalb von 30 Tagen fällig. Sofern kein SEPA-Lastschrif-Mandat (ehemals Einzugsermächtigung) erteilt worden ist, ist der Saisonbeitrag auf folgendes Konto zu überweisen:
      Victoria Schulze Buschhoff, Bioland Hofgut Schulze Buschhoff
      Gläubiger-Identifikations-Nr.: DE06HOF00000212970
      VR-Bank Kreis Steinfurt
      BLZ: 403 619 06   BIC: GENODEM1IBB
      Kontonummer: 150 8488 400
      IBAN: DE96 4036 1906 1508 4884 00
      Verwendungszweck: ökullus-genussgarten /Rechnungsnummer, die Mandatsreferenz wird gesondert mitgeteilt.
  2. Ist ein SEPA-Lastschrift-Mandat (bzw. eine Einzugsermächtigung) erteilt worden gilt die folgende Vereinbarung:
    Die Einziehung von Beträgen durch den Zahlungsempfänger im Rahmen des SEPA Lastschriftverfahrens bedarf einer Vorabankündigung durch den Zahlungsempfänger. Nach dem SEPA-Regelwerk ist der Zahlungsempfänger (=Lastschrifteinreicher) gehalten, dem Zahlungspflichtigen 10 Kalendertage vor dem Fälligkeitsdatum der Lastschrift eine Vorabinformation (Pre-Notification) über den anstehenden Lastschrifteinzug zu geben. In der Zusammenarbeit zwischen Ihnen als Zahlungspflichtigem und dem Zahlungsempfänger gilt anderslautend jedoch die nachfolgende Frist als vereinbart. Die Vorabankündigungsfrist beträgt mindestens einen 1 Kalendertag vor Fälligkeit der Zahlung. Diese Vereinbarung gilt für alle zwischen dem Zahlungspflichtigen und dem Zahlungsempfänger ausgetauschten Mandate.
  3. Buchungsschluss für eine Saison ist regelmäßig der 1.April. Ist die maximale Anzahl der zu vergebenen Parzellen vor diesem Termin gebucht, wird der Buchungsschluss auf den Zeitpunkt der Vergabe des letzten Gartens vorgezogen.
  4. Die Parzellen werden nach der Reihenfolge der Einzahlung/Anmeldung vergeben.

Widerrufsrecht:

  1. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
    Der Widerruf ist zu richten an: Bioland-Hofgut Schulze Buschhoff, Victoria Schulze Buschhoff, Am Handorfer Bahnhof 2, 48157 Münster.
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten.

Haftung

  1. Für von dem Kunden selbst mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
  2. Für Ernterisiken, die auf natürliche Bedingungen (Witterung, Krankheits- und Schädlingsprobleme) zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.

Kündigung

Hält sich der Kunde nicht an die Bedingungen zur Parzellennutzung, so behält sich Victoria Schulze Buschhoff das Recht zur fristlosen Kündigung vor, in diesem Fall wird dem Kunden der entrichtete Preis für den ökullus-genussgarten nicht, auch nicht anteilig, zurückerstattet.

Rückgabe

Am Saisonende ist der Garten frei von verwendeten Materialien und persönlichen Dingen zurückzugeben. Ernterückstände können dort verbleiben.

Datenschutz

Es gelten unsere Datenschutzrichtlinien, nachzulesen auf unserer Homepage: https://www.oekullus.de/oekullus-die-biofrische-gruene-kiste/footer-menue/datenschutz.html.

 

Stand 30.08.2022