Vielleicht ist euch schon aufgefallen, dass Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ immer häufiger auf Lebensmitteln zu finden sind. Doch was steckt wirklich dahinter?
Mit der neuen EU-EmpCo-Verordnung werden solche allgemeinen Umweltaussagen künftig deutlich strenger geregelt. Unternehmen dürfen sie nur noch verwenden, wenn sie wissenschaftlich belegt und für Verbraucher:innen transparent nachvollziehbar sind. Ziel der neuen Regelung ist es, sogenanntes Greenwashing zu verhindern und mehr Klarheit beim Einkauf zu schaffen.
Für Bio-Produkte gilt dieser hohe Anspruch schon seit vielen Jahren. Der Begriff „Bio“ ist gesetzlich geschützt und darf nur verwendet werden, wenn die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung erfüllt werden. Dazu gehören regelmäßige Kontrollen durch unabhängige Kontrollstellen sowie klare Vorgaben für Anbau, Tierhaltung und Verarbeitung. Viele Anbauverbände wie Bioland, Naturland oder Demeter gehen mit ihren Richtlinien sogar noch über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus.
Die neue Verordnung zeigt deshalb vor allem eines: Aussagen über Nachhaltigkeit müssen überprüfbar sein. Genau das ist beim Bio-Siegel seit Langem der Fall. Wer sich für Bio entscheidet, kann sich darauf verlassen, dass hinter dem Siegel nicht nur ein Werbeversprechen, sondern ein transparentes und kontrolliertes System steht.
Kurz gesagt: Bio ist kein Marketingbegriff – sondern ein gesetzlich geschütztes und regelmäßig kontrolliertes Qualitätsversprechen.